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Nachteilsausgleich

1. Was heisst Nachteilsausgleich?

 

2. Welche Massnahmen des Nachteilsausgleiches gibt es?

 

3. Wann können Massnahmen des Nachteilsausgleiches in Anspruch genommen werden?

 

4. Kann eine Reduktion des Lernstoffes (z.B. Anzahl Fragen) als Massnahme des Nachteilsausgleiches betrachtet werden?

 

5. Kann eine Anpassung des Lehrplans als Massnahme des Nachteilsausgleiches betrachtet werden?

 

6. Worin besteht der Unterschied zwischen Nachteilsausgleich und Lehrplananpassung?

 

7. Kann eine geistige Behinderung Massnahmen des Nachteilsausgleichs nach sich ziehen?

 

8. An wen kann ich mich wenden, um Massnahmen des Nachteilsausgleichs zu erhalten?

 

9. Welche Vorgehensweisen gibt es, um Massnahmen des Nachteilsausgleichs zu erhalten?

 

10. Wie werden Massnahmen des Nachteilsausgleiches zugesprochen?

 

11. Was ist ein wirksamer Nachteilsausgleich?

 

12. Gibt es Empfehlungen zum Nachteilsausgleich bezüglich der verschiedenen Behinderungsarten?

 

13. Was ist die rechtliche Basis für den Nachteilsausgleich?

 

 

Der Status dieses Dokuments ist lediglich eine fachliche Aufarbeitung. Es wurde im Januar 2011 vom SZH realisiert und von der Fachstelle Egalité Handicap und dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) gutgeheissen.

Kontakt
silvia.schnyder@szh.ch

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