Deckt das zukünftige Erfassungsinstrument sämtliche differentialdiagnostischen Elemente ab, die im Rahmen einer Abklärung erhoben werden können?
Nein. Beim standardisierten Abklärungsverfahren geht es nicht darum, sämtliche diagnostische Aussagen, die im Laufe eines Abklärungsprozesses gesammelt werden, abzubilden. Es sollen nur diejenigen Informationen aufgenommen werden, die für den Nachweis eines besonderen Entwicklungs- und Bildungsbedarfs (und in der Folge: für die Legitimation von verstärkten Massnahmen) notwendig sind. Das Erfassungsinstrument setzt jedoch gewisse Standards fest bei der Strukturierung, Operationalisierung und Dokumentierung diagnostisch relevanter Informationen. Es ist durchaus erwünscht, dass die hier implizit vorgeschlagenen Standards von den zuständigen Professionen kritisch diskutiert werden. Für die verlässliche Anwendung des Abklärungsverfahrens nach der Erprobungsphase wird es notwendig sein, dass die mit der Abklärung betrauten Stellen ihrerseits Standards und Prozeduren definieren.