Verfahren

Ziel des Verfahrens

Das Ziel des Verfahrens ist die Sicherung von optimalen (nicht maximalen) Bildungs- und Entwicklungschancen unter Berücksichtigung internationaler und nationaler Vorgaben sowie lokaler Begebenheiten.
Das Verfahren dient der systematischen Erfassung von Informationen, die für die Bedarfseinschätzung relevant sind. Das Vorgehen dazu ist mehrdimensional, wobei nicht einzelne Merkmale (z.B. eine Schädigung) eine Massnahme auslösen sollen. Vielmehr soll der tatsächliche Bedarf aufgrund transparenter Entwicklungs- und Bildungsziele bestimmt werden. Das Verfahren bildet eine erste Grundlage für die gezielte Förderung im dafür vorgesehen Setting. 

Theoretische Grundlage

Das Standardisierte Abklärungsverfahren orientiert sich am Modell der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF), insbesondere der Version für Kinder und Jugendlichen (ICF-CY) der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die ICF beschreibt gesundheitsrelevante oder mit der Gesundheit zusammenhängende Domänen auf der Ebene des Körpers (Körperfunktionen und -strukturen), der Person (Aktivitäten) und ihres Einbezogenseins in Lebenssituationen (Partizipation). Das Konzept der Funktionsfähigkeit bildet eine Brücke zwischen medizinisch-psychologischen Beschreibungen einer Störung oder eines Problems einerseits und die Förderung von Bildungs- und Entwicklungsprozessen wesentlichen Beschreibung von Fähigkeiten und Potentialen. Die ICF ist kompatibel mit der ICD-10 (Internationale Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme) und mit Fähigkeitsbeschreibungen wie sie etwa in Förder- oder Entwicklungsplänen, in Lehrplänen oder für die Bildungsstandards verwendet werden. Durch die Zusammenschau von Einschränkungen und Potentialen auf dem Hintergrund der gegenwärtigen Lebenssituation kann der Bedarf adäquat eingeschätzt werden.

Beschreibung des Verfahrens

Behinderungen und Probleme der Partizipation können viele Ursachen haben und durch unterschiedliche Wirkungszusammenhänge entstehen. Behinderungen sind somit mehrdimensionale Phänomene, was bei der Abklärung des individuellen Bedarfs ein mehrdimensionales Vorgehen notwendig macht. Im Rahmen des Abklärungsverfahrens werden deshalb unterschiedliche Informationen über verschiedene Informationsquellen erfasst und mit einbezogen. Das Abklärungsverfahren besteht aus zwei standardisierten Prozessschritten (Basis- und Bedarfsabklärung). Jeder dieser Schritte besteht aus mehreren Elementen, welcher Informationen zu verschiedenen Bereichen erfasst.

 

1. Basisabklärung: In der Basisabklärung wird der Ist-Zustand des Kindes erfasst. Diese umfasst folgende Elemente:

  • Persönliche Angaben (Kind und Erziehungsberechtigte)
  • Angaben zur Anmeldung und Fragestellung
  • Aktuelles Förderumfeld
  • Familiärer Kontext
  • Erfassung der Funktionsfähigkeit (Kurzliste mit Aktivitäten/Partizipation, Körperfunktionen)
  • Kategoriale Erfassung (Haupt und Nebendiagnose, Problembeschreibung)

2. Bedarfsabklärung: Im Rahmen der Bedarfsabklärung erfolgt ein «Soll-Ist-Vergleich». Dabei werden die folgenden Elemente beurteilt:

  • Entwicklungs- und Bildungsziele festlegen,
  • Bedarfseinschätzung (sonderpädagogische Massnahmen, Beratung und Unterstützung, Betreuung, medizinische Massnahmen) vornehmen,
  • Empfehlungen (Hauptförderort, Massnahmen) abgeben.

Ein dritter Prozessschritt (Bedarfsfeststellung und Entscheidung) wird im Standardisierten Abklärungsverfahren bewusst nicht umschrieben. Aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben können sich die entsprechenden Regelungen in den einzelnen Kantonen voneinander unterscheiden.