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Wer ist für die Anerkennung meines ausländischen Heilpädagogikabschlusses zuständig?

Für die Anerkennung ausländischer Hochschuldiplome in den Bereichen Schulische Heilpädagogik, Heilpädagogische Früherziehung, Logopädie und Psychomotoriktherapie ist die Schweizerische Konferenz der Kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zuständig.

Für die Anerkennung von Abschlüssen, die den ausserschulischen Bereich der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen betreffen (z.B. Sozialpädagogik), ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zuständig.

Hinweis: Auf dem Merkblatt finden Interessierte aus Deutschland ausführliche Informationen zur Anerkennung diverser Abschlüsse.