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COVID-19: Grundsätze im Hinblick auf das Schuljahr
2020/2021
Das zweite Semester des Schuljahres 2019/2020 war vom mehrmonatigen Verbot des Präsenzunterrichts sowie von einschneidenden Hygiene- und Distanzvorschriften geprägt. Mit Blick auf das kommende Schuljahr hat die Plenarversammlung der EDK, am 25. Juni 2020 beschlossen, dass für das kommende Schuljahr die folgenden Grundsätze gelten:
• Das Schuljahr 2020/2021 gilt als reguläres Schuljahr.
• Lehrplan, Vorgaben zu Lehrmitteln, Lernförderung, Beurteilung sowie Promotions- und Übertrittsverfahren werden gemäss den geltenden Rechtsgrundlagen umgesetzt.
• Der Unterricht wird grundsätzlich im Vollbetrieb geführt. Wo Abstandsregelungen und Schutzmassnahmen den ordentlichen Schulbetrieb im Vollbetrieb unverhältnismässig erschweren, legen die Schutzkonzepte die Erhebung von Kontaktdaten gemäss Art. 4 Abs. 2 lit. b der Covid-19-Verordnung besondere Lage als erste Massnahme fest. Vorbehalten bleiben weitergehende Massnahmen.
 
 
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