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Weiterentwicklung der IV
Die Weiterentwicklung der IV (WEIV) bringt Verbesserungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit psychischen Problemen. Im Zentrum steht eine intensivere Unterstützung der Betroffenen, um der Invalidisierung vorzubeugen und die Eingliederung zu verstärken. Das Parlament hat die Gesetzesrevision im Sommer 2020 verabschiedet. Sie soll 2022 in Kraft gesetzt werden. Die Umsetzung bedingt umfangreiche Anpassungen verschiedener Verordnungen. Dazu hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 4. Dezember 2020 die Vernehmlassung eröffnet. Sie dauert bis zum 19. März 2021.                 
 
 
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