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Die IV sichert die Vergütung und Qualität der Versorgung von Kindern mit Geburtsgebrechen 
Bei der Vergütung der Invalidenversicherung von Kosten für Mittel und Gegenstände, die für Untersuchungen oder Behandlung bei Geburtsgebrechen verwendet werden, ist in den vergangenen Tagen Verunsicherung entstanden. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat eine Übergangslösung getroffen, damit den betroffenen Familien keine zusätzlichen Kosten anfallen. Die kantonalen IV-Stellen wurden entsprechend informiert. Das BSV klärt nun das weitere Vorgehen.
 
 
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