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8. An wen kann ich mich wenden, um Massnahmen des Nachteilsausgleichs zu erhalten?

Die kantonalen Behörden für schulische oder berufliche Bildung sowie die für die schulischen und beruflichen Examen zuständigen Stellen definieren, wer für das Zusprechen der Massnahmen des Nachteilsausgleichs befugt ist.

Informationen und Beratungen rechtlicher Art können bei Inklusion Handicap (Dachverband der Behindertenorganisationen in der Schweiz) eingeholt werden.

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