Bundesgericht entscheidet erneut gegen die inklusive Schule
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die separative Beschulung eines Jungen mit Trisomie 21 mit 4:1 Stimmen abgelehnt. Die St. Galler Behörden hatten zuvor den Besuch einer heilpädagogischen Schule angeordnet, wogegen sich die Eltern bis vor Bundesgericht wehrten. Mit dem Entscheid bewegt sich das Bundesgericht einmal mehr in den engen Grenzen des bestehenden Schulsystems und verpasst es, seine Rechtsprechung gemäss den Empfehlungen des UNO-Behindertenrechtsausschusses zur Umsetzung eines inklusiven Schulsystems, weiterzuentwickeln. Inclusion Handicap hat das Urteil medial kritisiert. Unter anderem in «Echo der Zeit» von SRF.