Weiteres

News


ZG: LBBG – das neue Gesetz für mehr Selbstbestimmung
Zugerinnen und Zuger mit Behinderung sollen möglichst selbstbestimmt leben. Das Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG) schafft Möglichkeiten: Durch personenzentrierte Leistungen, ambulante Angebote, die Förderung der Gleichstellung und eine neue Finanzierung. Das neue Gesetz LBBG und die Verordnung LBBV sind am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.
 
 
Zurück zur Übersicht