ZG: LBBG – das neue Gesetz für mehr Selbstbestimmung
Zugerinnen und Zuger mit Behinderung sollen möglichst selbstbestimmt leben. Das Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG) schafft Möglichkeiten: Durch personenzentrierte Leistungen, ambulante Angebote, die Förderung der Gleichstellung und eine neue Finanzierung. Das neue Gesetz LBBG und die Verordnung LBBV sind am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.