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12. Wie ist die Sonderpädagogik in den einzelnen Kantonen organisiert?

Jeder Kanton organisiert die Schulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen, insbesondere mit Behinderung, auf seine Art. Grundsätzlich besuchen diese Schüler und Schülerinnen Sonderschulen oder Regelschulen.

Aufgrund der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) wurde die Verantwortung für den Bereich Sonderpädagogik den Kantonen übergeben. Diese waren aufgefordert, ein Konzept Sonderpädagogik zu entwickeln, in welchem

  • die Organisation der sonderpädagogischen Massnahmen für die Altersgruppe 0-20 definiert wird (z.B. ob und in welcher Art und Form Sonder- oder Kleinklassen vorgesehen sind)
  • das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG) respektiert wird. Dieses verpflichtet die Kantone, soweit dies möglich ist und dem Wohl des betroffenen Kindes oder Jugendlichen dient, mit entsprechenden Schulungsformen die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in die Regelschule zu fördern.

Auf der Website SZH befinden sich Links zu den kantonalen Sonderpädagogik-Konzepten.

Die dem Sonderpädagogik-Konkordat beigetretenen Kantone verpflichten sich, die gemeinsamen Instrumente dazu (Terminologie, Qualitätsstandards, standardisiertes Abklärungsverfahren) anzuwenden.

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