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3. Was versteht man unter schulischer Integration?

Gemeint ist damit, dass Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf, insbesondere mit Behinderung, nicht in einer Sonderschule, sondern gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern die Regelschule besuchen.

Schulische Integration meint die voll- oder teilzeitliche Schulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf in einer Klasse der Regelschule

  • mit der Nutzung der allgemeinen, nicht verstärkten Massnahmen, die die Schule anbietet und/oder
  • mit der Nutzung von verstärkten Massnahmen, die aufgrund des standardisierten Abklärungsverfahrens (SAV/PES) oder eines gleichwertigen Verfahrens zur Ermittlung des individuellen Bedarfs angeordnet werden.

Die Art und der Schweregrad der Beeinträchtigung, das Erreichen der Ziele des Lehrplans, das Wohl der Kinder oder Jugendlichen und die Besonderheiten der Schule werden in die Betrachtungen einbezogen, wie im Einzelfall der Entscheid ausfällt. Sonderschulen, Regelschulen mit Spezialklassen oder Regelklassen sind mögliche Schulungsorte (vgl. Frage 16).

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